Von Anwalt zu Anwalt

Wir übernehmen Korrespondenzmandate

Wir übernehmen gerne Korrespondenzmandate und sind an einem Aufbau eines daraus entstehenden Netzwerkes gegenseitiger Terminsvertretungen - auch vor Behörden - interessiert. Gerne im gesamten räumlichen Bereichen dieser Gerichte.


Dabei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dieselbe Sorgfalt wie bei eigenen Mandaten zugrunde zu legen. Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lesen wir nicht erst am Terminstag. Wir arbeiten diese wie eigene Akten durch und besprechen mit Ihnen gegebenfalls den zu erwartenden Terminsverlauf.


Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrungen in allen Gerichtszweigen und haben gute Kontakte zu den von uns regelmäßig angefahrenen Gerichten.


Nehmen Sie bitte mit uns, besonders in Eilfällen zunächst vorab telefonisch oder per Email über unser Kontaktformular Kontakt auf, um die Terminsdaten und eine eventuelle Interessenkollison vorab zu klären. Schicken Sie uns bitte danach erst den notwendigen Auszug aus Ihrer Handakte und eine auf uns ausgestellte Untervollmacht, wir werden uns sodann umgehend für Sie und die Mandantschaft legitimieren.


Bei der Terminswahrnehmung beachten wir Ihre Weisungen und schließen nur sinnvoll erscheinende Vergleiche ausschließlich auf Widerruf, mit ausreichend bemessenner Widerrufsfrist.


Sie oder - aber nur auf ausdrücklichen Wunsch - Ihre Mandantschaft erhalten von uns einen ausführlichen schriftlichen Terminsbericht normalerweise noch am Terminstag, spätestens am darauf folgenden Arbeitstag. Gerne informieren wir Sie zusätzlich vorab per Email oder telefonisch.


Die Gebühren unserer Inanspruchnahme rechnen wir in der Regel nach dem RVG ab, wobei wir mit Ihnen - intern - gerne auch eine Teilung der festsetzbaren Gebühren nach dem Verhältnis des Arbeitsaufwandes vereinbaren. Eine Rechnung für das Kostenfestsetzungsverfahren geht Ihnen unverzüglich nach Verfahrensabschluss oder auf Anforderung auch früher dreifach zu.

 

Sollten wir einen Gerichtstermin in Ihrem Gerichtsbezirk wahrzunehmen haben, werden wir uns mit unserer Mandantschaft gerne an Sie wenden,  wenn Sie dies möchten.