Vertragsrecht

Wenn man sich mit Recht beschäftigt, kommt man nicht daran vorbei, sich mit den vertraglich geregelten Strukturen des alltäglichen Lebens auseinander zu setzen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung aus den meisten Bereichen des Vertragsrechtes und sind behilflich bei der Entwicklung neuer Verträge, der Überarbeitung bestehender Verträge, aber auch bei der Abwicklung und Beendigung von Vertragsverhälnissen.

Dazu gehören insbesondere folgende Vertragstypen

  • Mietverträge
  • Leihverträge
  • Bauverträge
  • Handwerkerverträge
  • Architektenverträge
  • Darlehensverträge
  • Arbeitsverträge
  • Dienstverträge
  • Leasingverträge
  • Reiseverträge
  • Werkverträge
  • Ausbildungsverträge
  • Versicherungsverträge
Gerade im Bereich des Vertragsrechtes ist eine individuelle Beratung und Entwicklung des Vertragsinhaltes besonders wichtig, da jede bestehende oder zu gründende rechtliche Beziehung einzigartig ist. Die ungeprüfte, schematische Übernahme von Formularverträgen lehnen wir daher ab. Wir achten aufs Detail!

 

Wir bearbeiten für unsere Mandanten aber auch die Konsequenzen, die aus bestehenden Vertragsverhältnissen folgen. Dazu gehören insbesondere

  • Kündigung von Verträgen
  • Abwehr von Kündigungen (Kündigungsschutz)
  • Vollstreckung von Forderungen aus vertraglichen Vereinbarungen
  • Abwehr von Vollstreckungen (Vollstreckungsschutz)
  • gerichtlich und außergerichtlich

Bei Zweifeln Fragen Sie uns, am einfachsten über unser Kontaktformular.

Aber auch dann, wenn Sie sich unsicher sind, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht, ob eine Mahnung berechtigt oder sinnvoll ist, wenn Sie das Gefühl haben, von einem Inkassounternehmen oder einem Mahnanwalt abgezockt zu werden, helfen wir Ihnen. Bei Zweifeln kommen Sie erst zu uns, bevor Sie bezahlen!