Unsere handwerksbezogenen Tätigkeitsbereiche

     RA Michael Schäfer RA Michael Schäfer

Was können wir für Sie, speziell als Handwerker tun?

 

 

Durch unsere langjährigen und vielfältigen Erfahrungen in einem breiten Spektrum von unterschiedlichsten Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Baurecht,  Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Haftungsrecht u.a.) können wir in den unterschiedlichsten Bereichen des handwerklichen Alltags kompetent helfen, z.B..

 

  • bei der Gründung von Handwerksbetrieben, der Wahl der passenden Rechtsform, der Formulierung von Gründungsvereinbarungen,
  • bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), von Vertragsformularen und sonstigen geschäftlichen Erklärungen,
  • bei der Anbahnung von Vertragsverhältnissen mit Kunden durch die rechtssichere Vertragsgestaltung,
  • bei der Durchführung von Aufträgen, durch die rechtssichere Vereinbarung von Vertragsänderungen oder -erweiterungen,
  • bei der Beendigung von Aufträgen durch die Gestaltung und Formulierung der Abnahmen,
  • bei der Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen,
  • bei der Durchsetzung von Rechnungsforderungen, notfalls auch durch Zwangsvollstreckungen,
  • bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Behörden und Kammern

Wir erarbeiten mit Ihnen passende Problemlösungen, für ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch für Ihre Familien. Wir helfen Ihnen vor Gericht und vor Behörden. Wir setzen uns mit Ihren Auftraggebern und Schuldnern in Verbindung. Wir beraten Sie.