Ehescheidung online - einfach und schnell!

Scheidung ohne Anwaltsbesuch

Ehescheidungen und das damit einhergehende Verfahren, insbesondere die Vorbereitungen dazusind vor allem für denjenigen oft lästig und unangenehm, die den ersten Schritt machen möchten. Dies gilt umsomehr, wenn zwischen den scheidungswilligen Ehepartnern alles geregelt und geklärt ist. Dann erscheint ein Besuch beim Rechtsanwalt oft überflüssig. Auch in diesem Fall können wir helfen und es ermöglichen, die zur Scheidungseinleitung und zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens notwendigen Schritte von zu Hause aus, z.B. am PC, per Briefpost und/oder per Telefon zu erledigen. Nur Ihre Anwesenheit im Termin des gerichtlichen Scheidungsverfahrens können wir Ihnen nicht ersparen, diese persönliche Anwesenheit ist in jedem Fall Pflicht.

 

Falls Sie hierzu und auch zu den entstehenden Kosten nähere Informationen haben wollen, klicken Sie bitte <hier> oder schicken zu uns eine unverbindliche <Anfrage>.

Vorraussetzungen einer Ehescheidung

Broschüre des DAVBroschüre des DAV

 

Worauf kommt es bei einer Ehescheidung an?

 

Für eine Ehescheidung ist es im Regelfall ohne Bedeutung, ob und wer das Scheitern der Ehe zu vertreten hat. Das frühere Schuldprinzip gilt dafür nicht mehr. Es muss also niemand Angst davor haben, dass "schmutzige Wäsche gewaschen wird".

 

Ausschlaggebend ist alleine, dass mindestens ein Ehepartner geschieden werden möchte und die Eheleute eine bestimmte Zeit (Trennungsjahr) voneinander getrennt leben.

Dauert die Trennung deutlich weniger als ein Jahr, müssen besondere Gründe für eine Scheidung vorliegen, die ein Festhalten an der Ehe unzumutbar machen.

Dauert die Trennung mindestens ein Jahr, reicht es aus, wenn der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt, dauert die Trennung mindestens drei Jahre, so kommt es auf die Zustimmung des anderen Ehepartners nicht an.


Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung stattfinden. Es reicht aus, wenn keine wechselseitigen Versorgungsleistungen erbracht werden, jeder also für sich lebt und wirtschaftet ("Trennung von Tisch und Bett"). Kurzzeitige Unterbrechungen der Trennungszeit, weil man den Versuch einer Versöhnung unternimmt, unterbrechen eine einmal eingeleitete Trennungszeit nicht.

 

Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder, so sollte Einverständis bestehen, wie das Sorgerecht im Falle der Scheidung ausgeübt werden soll.

 

Nähere Informationen zu den Scheidungsvoraussetzungen erhalten Sie <hier>

Was müssen Sie dafür machen?

Sie können zunächst einmal bequem zu Hause bleiben und müssen uns nicht konsultieren. Wir können für Sie das gerichtliche Scheidungsverfahren in die Wege leiten, sobald Sie uns

  • dafür einen Auftrag erteilt,
  • eine Vollmacht unterschrieben,
  • die nötigen Informationen mitgeteilt
  • und die vorzulegenden Dokumente übersandt

 

haben. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir sodann die Sach- und Rechtslage und entwerfen Ihren Scheidungsantrag. Soweit notwendig, erfragen wir ergänzende Informationen. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, leiten wir den Scheidungsantrag an das Gericht, womit das Verfahren eingeleitet ist. Sie und Ihr (Noch-) Ehepartner werden als erstes Auskünfte zu Ihren Anwartschaften auf Altersversorgung auf dafür vorgesehenen amtlichen Formularen erteilen müssen. Dabei helfen wir Ihnen. Mit diesen Auskünften berechnet das Gericht die Versorgungsansprüche (Renten), die in den meisten Scheidungsfällen von Amts wegen ausgeglichen werden müssen. Sobald diese Ausgleichsquote fest steht, wird das Gericht den Scheidungstermin mitteilen, an dem wir gemeinsam mit Innen teilnehmen werden.

Wie geht es weiter?

 

Wenn Sie uns online mit der Scheidung Ihrer Ehe beauftragen wollen, dann füllen Sie bitte <dieses Formular> und das Vollmachtsformular aus, das Sie <hier> im Downloadbereich finden. Bitte beantworten Sie die Fragen des Formulars vollständig und schreiben Sie deutlich, damit MIssverständnisse vermieden werden.

 

Bitte schicken Sie uns das Formular und die Vollmacht, sowie iIhre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, sowie Kopien der neuesten Gehaltsabrechungen per Briefpost, in eiligen Fällen vorab per Fax oder als Email.

 

Wir bereiten sodann umgehend den Ehescheidungsantrag vor, den wir Ihnen zusammen mit einer Kostennote übersenden. Bei der Einreichung des Antrages bei Gericht müssen die Gerichtskosten bezahlt werden, damit das Gericht tätig wird.