Betreff: Neues von rechtfrisch.de
Datum: 26.11.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist unübersehbar: das Jahr 2008 neigt sich seinem kalendarischen
Ende zu, für manch einen schneller, als es ihm lieb ist. Denn mit dem
Jahresende könnten Nachteile verbunden sein, wenn man nicht rechtzeitig
Vororge trifft.
Jedes Jahr zum 31. Dezember verlieren Gläubiger Forderungen in
Millionenhöhe alleine wegen des Jahreswechsels. Nicht nur Unternehmer
versäumen es, ihre offene Forderungen rechtzeitig und richtig geltend
zu machen, so dass diese Forderungen am Neujahrstag verloren sind.
Forderungen sind dann verjährt. Die Verjährung gibt den Schuldnern das
Recht, den Ausgleich einer Rechnung zu verweigern. An sich berechtigte
Forderungen für gute und wertvolle Leistungen sind dann nicht mehr
erfolgreich geltend zu machen.
Deshalb ist richtiges und rechtzeitiges Handeln dringend notwendig! Bis
zum 31.12.2008 ist nur noch wenig Zeit!
Rechtzeitiges Handeln mit den richtigen Maßnahmen verhindert, dass
offene Forderungen durch Verjährung verloren gehen. Durch mittlerweile
geänderte gesetzliche Fristen beläuft sich die sogenannte
"regelmäßige Verjährungsfrist" nur noch auf 3 Jahre. Sie
gilt beispielsweise für Forderungen aus typischen Handels- und
Dienstleistungsgeschäften und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist. Forderungen, die im Jahr 2005 entstanden
sind, verjähren also am kommenden 31.Dezember!
Für andere Rechtsverhältnisse können kürzere Fristen gelten.
Nur wenn der Fristlauf rechtzeitig gehemmt oder unterbrochen wird, kann
ein solcher Forderungsverlust verhindert werden. Wichtig zu wissen ist,
dass ein einfaches Schreiben an den Schuldner eine solche Unterbrechung
nicht leisten kann.
Der sichere Weg zur Abwendung solcher Nachteile ist die rechtzeitige
Klageerhebung oder Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Durch
die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens ist dies allerdings
nicht mehr ohne weiteres durch das Ausfüllen des altbekannten
Formulares möglich - auch hier sind Neuerungen zu beachten.
Falls Sie meinen, eine Forderung zu besitzen, deren Verjährung drohen
könnte, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Um
Ihnen "bis zuletzt" helfen zu können, wird unser Büro für
Sie auch zwischen den Jahren erreichbar bleiben, in dringenden Fällen
auch über unser Notfalltelefon. In geeigneten Fällen, soweit
erforderlich und möglich reichen wir die notwendigen Maßnahmen noch am
Abend des 31.12.08 bei dem zuständigen Gericht ein und sorgen dafür,
dass sich Ihre Schuldner nicht über einen Forderungsverlust freuen
können.
Ach ja, jetzt kommt ja auch die Zeit der Weihnachtseinkäufe! Denken
Sie bei Ihren Einkäufen daran:
Es gibt kein Recht, das es Ihnen gewährleistet, Fehlkäufe
"einfach so", nur weil das Geschenk nicht gefällt oder nicht
paßt, umtauschen zu können! Lassen Sie sich das Umtauschrecht am
besten auf dem Kassenbon schriftlich zusichern. Nur dann sind Sie auf
der sicheren Seite!
Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit und stehen Ihnen gerne mit Rat
und Tat zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
für Schäfer & Zehfuß
Rechtsanwälte
Ihr Michael Schäfer, RA
Bickenbacher Str. 12
64665 Alsbach-Hähnlein
Tel 06257/69999
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