Rechtfrisch.de - Newsletter Mai 2009

Neues aus der Bürogemeinschaft der Kanzlei Schäfer und Zehfuß

Guten Tag!

 

Schon wieder ist ein Monat seit unserem letzten Newsletter vergangen. Es war dieses Mal wieder ein Zeitraum mit vielen juristischen Neuerungen. Wir können nicht alle diese Neuerungen hier vorstellen, das würde den Rahmen des Newsletters sprengen. Aber wir können für Sie recherchieren, falls Sie sich für bestimmte Neuerungen interessieren. Nehmen Sie in diesem Fall mit uns über unser Kontaktformular unverbindlich <hier Kontakt> auf - wir freuen uns auf Sie!

 

Einige der Neuerungen können Sie in unserer <Entscheidungssammlung> nachlesen, ältere Informationen finden Sie in unserem <Urteils- und Info-Archiv> oder im <Newsletter-Archiv>

 

Wir möchten Sie heute auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

Kindesunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Beiträgen für den Kindergartenaufenthalt geändert. Während bisher diese Beiträge durch die Tabellenunterhalt abgegolten waren, sollen solche Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten in den Unterhaltsbeträgen, die nach den einschlägigen Tabellen errechnet worden sind, nicht mehr enthalten sein. Das gelte sowohl für die Zeit vor dem 31.12.2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1.01.2008. Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind allerdings mit dem Tabellenunterhalt abgegolten - so das Gericht.

Wir empfehlen daher den sorgeberechtigten Elternteilen, den festgelegten Kindesunterhalt überprüfen lassen. Gerne beraten wir Sie dabei.

Europa und Tierschutz

Am 7. Juni 2009 findet die 7. Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. Alle Europäer sind aufgerufen, an diesem Tag zu wählen. Nicht jeder ist aber von der Notwendigkeit einer Teilnahme überzeugt. Europa nimmt aber immer mehr Einfluss auf das alltägliche Leben eines jeden Bürgers, insbesondere durch seine rechtlichen Vorgaben. So hat die Mehrheit des europäsichen Parlamentes am 5.Mai 2009 einer neuen Tierversuchrichtlinie zugestimmt, die eine deutliche Verschlechterung der Situation des Tierschutzes, jedenfalls in Deutschland herbeiführen kann. Die Abgeordneten beschlossen u.a. folgende Änderungen:

  • Tierversuche, die »erhebliche« Leiden verursachen und »länger anhaltend« sind, sollen erlaubt sein.
  • Tiere dürfen wiederholt in schmerzhaften Experimenten verwendet werden.
  • Affen dürfen für jeden Versuchszweck verwendet werden. Die Beschränkung auf Forschung für »lebensbedrohliche« und »schwächende« Krankheiten, wie die Kommission vorschlug, ist gestrichen.
  • Es gibt keine Vorgaben, um den Fang wildlebender Affen fürs Labor einzudämmen.
  • Forscher sollen selbst entscheiden können, für welche Experimente sie eine vom Schweregrad abhängige Genehmigung beantragen.. Dieser wird aber vom Forscher selbst festgelegt.
  • Die rückwirkende Bewertungen der Ergebnisse, wie von der Kommission vorgesehen, ist für die allermeisten Tierversuche gestrichen.

Wir sind gespannt, ob und wie sich diese Entwicklung fortsetzt. Es ist nur ein Beispiel wie europäisches Recht unser Recht beeinflusst und macht deutlich, dass Einflussnahme durch Wahlen wichtig sind, wenn man z.B.andere Vorstellungen von Tierschutz hat. Wir versuchen darüber hinaus mit unserem juristischen Engagement im <Tierschutz>, insbesondere im <Hunderecht> Tierschutz zu verwirklichen.

 

Mietrecht

Bisher ist die Rechtsprechung allgemein davon ausgegangen, dass ein Vermieter dem bereits gekündigten Mieter, der die Räumlichkeiten jedoch nich nicht geräumt hat, nicht die Zufuhr von Strom, Wasser und Heizung abstellen darf. Das führte dazu, dass der Mieter oft auf Kosten des Mieters einen enstprechenden Verbrauch verursachen durfte, ohne dass sich der Vermieter dagegen wirksam wehren konnte. Das kann sich nun ändern!

Zumindest im Falle eines gewerblichen Mietverhältnisses hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert. Unter bestimmten Umständen, wenn Treu und Glauben dem nicht entgegen stehen, kann ein Vermieter seinen gekündigten Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nun Strom, Wasser und Heizung abstellen, um weiteren finanziellen Schaden für sich abzuwenden. Falls Sie von solch einer Konstellation betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne - wir bearbeiten gerne und bevorzugt Probleme aus dem <Mietrecht>. Zur Pressemeldung des Gerichtes können Sie über unsere <Entscheidungssammlung> kommen.

Unsere Kanzlei

Weitere Informationen über unsere Kanzlei und uns erhalten Sie selbstverständlich auf unserer Internetseite <www.rechtfrisch.de>. Über unsere einzelnen Tätigkeitsbereiche können Sie sich <hier informieren>. Natürlich können Sie mit uns gerne auch unmittelbar <Kontakt> aufnehmen, unserer Kontaktdaten erfahren Sie <hier>.

Für schnelle Scheidungen, weitgehend ohne Anwaltsbesuch, haben wir die Möglichkeit einer <"Online-Scheidung"> geschaffen. Für unsere aus dem gesamten Gebiet Deutschlands kommenden Mandanten aus dem Bereich der Hundehalter aktualisieren wir ständig unsere Seiten zum <Hunderecht>. Wir haben außerdem spezielle Seiten für <Handwerker> eingerichtet.

 

Wir freuen uns, wenn Sie sich auf unserer Website umsehen. Unser dortiges Informationsangebot kann jedoch in keinem Fall eine individuelle <Beratung> ersetzen. Sollten Sie daher eine Beratung wünschen, nehmen Sie mit uns, zunächst völlig unverbindlich Kontakt auf. Wir informieren Sie über anfallende Kosten und das weitere Verfahren, danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

 

 

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter ein paar neue und interessante Informationen geliefert zu haben. Falls Sie jemanden kennen, der sich ebenfalls dafür interessieren könnte, leiten Sie ihn doch an Ihren Bekannten weiter!


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rechtsanwalt

Michael Schäfer

www.rechtfrisch.de