Rechtfrisch.de - Newsletter Januar 2009
Neues aus der Bürogemeinschaft der Kanzlei Schäfer und Zehfuß
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit!
Das Jahr 2009 ist bereits in seinem vollen Lauf und mit seinem Beginn gab es eine Reihe von Gesetzesänderungen, die für Sie von Bedeutung sein könnten. Über einige dieser Änderungen wollen wir Sie auf unserer Website www.rechtfrisch.de und mit diesem Newsletter informieren.
Das staatliche Kindergeld wurde wie folgt erhöht:
| Kind | 2008 | 2009 |
|---|---|---|
| 1. Kind | 154 Euro/Monat | 164 Euro/Monat |
| 2. Kind | 154 Euro/Monat | 164 Euro/Monat |
| 3. Kind | 154 Euro/Monat | 170 Euro/Monat |
| 4. Kind und weitere Kinder | 179 Euro/Monat | 195 Euro/Monat |
Die Konsequenz dieser Erhöhung ist u.a. eine Änderung der Sätze des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle. Damit Sie sich über die neuen Bedarfssätze informieren können, haben wir die neue Tabelle <hier> zum Download auf unserer Website <hier> bereit gestellt.
Unser Informationsangebot für Handwerker haben wir um Informationen über die Lenk- und Ruhezeiten im dortigen Downloadbereich <hier> ergänzt. Im Bereich <Aktuelles> wird derzeit u.a. das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz diskutiert.
Eine bedeutende und sehr aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) war es uns Wert, auf unserer Website aufgenommen zu werden. Mit dieser Entscheidung bewertet der BGH erstmals einen Ehevertrag zu Gunsten des geschiedenen Ehemannes als sittenwidrig, der durch die ihm auferlegten Unterhaltsbelastungen zum Sozialhilfeempfänger geworden wäre. Wenn es Sie interessiert, lesen Sie <hier> weiter. Ältere Entscheidungen und Informationen haben wir in unser <Archiv> verschoben, so dass sie nicht verloren gehen.
An der Möglichkeit, sich mit unserer anwaltlichen Hilfe "von zu Hause aus", also online scheiden zu lassen, arbeiten wir weiter. Wir haben dies bereits in unserem letzten Newsletter (den Sie <hier> nachlesen können), angekündigt. Es fehlen noch die Formulare, die der scheidungswillige Mandant bzw die scheidungswillige Mandantin downloaden, ausdrucken und ausfüllen muss, um uns zu informieren. Wir haben aber bereits die Informationen bereit gestellt, die man wissen sollte, wenn man diesen Weg der "Online-Scheidung" gehen möchte. Diese können Sie bei Interesse <hier> nachlesen. In Kürze werden wir auch die Formulare einstellen, worüber wir Sie in einem eigenen Newsletter informieren werden.
Wissen Sie eigentlich, dass wir an jedem Gericht Deutschlands - mit Ausnahme in Zivilrechtsverfahren vor dem BGH - für Sie auftreten können. Wir übernehmen regelmäßig Mandate in Rechsstreitigkeiten an einer Vielzahl von Gerichten. Um welche Gerichte es sich dabei handelt, können Sie <hier> nachlesen.
Wenn Sie meinen, dieser Newsletter könnte möglicherweise auch Bekannte oder Freunde von Ihnen interessieren, informieren Sie ihn, damit er sich für den Bezug auf unserer Website www.rechtfrisch.de eintragen kann.
Falls wir Ihnen helfen können, nehmen Sie bitte mit uns <Kontakt> auf. Wir helfen gerne!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt
Michael Schäfer
www.rechtfrisch.de


