Hunderecht

Im historischen Römischen Recht wurde erstmals das Tier als solches zu einem handelbaren Gegenstand erklärt. Es wurde damit zum Rechtsobjekt und unterlag so den damaligen Rechtsbestimmungen. Dies mag die erste Tierschutzvorschrift gewesen sein, weil das Tier bis dahin ein rechtliches Nichts war. Heute gibt es eine Vielzahl von lückenhaften Vorschriften, besonders für Haustiere. 

 

Auf eine besonders frühe Veröffentlichung möchten wir an dieser Stelle hinweisen, nämlich auf ein Buch aus dem Jahre 1725 von Martinus Pegius mit dem Titel "Juristische Ergötzlichkeiten vom HUnde-Recht und denen dabey vorkommenden Fällen" Näheres dazu finden Sie <hier>.

 

 

Rechtsanwalt Michael Schäfer berät und betreut Tierhalter, Vereine und Tierschutzorganisationen, in allen den Hund und den Tierschutz betreffenden Angelegenheiten. Außergerichtlich, gerichtlich und vor Behörden. Dazu zählen z.Bsp.

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  • Entwurf und Auslegung von Tierkaufverträgen
  • Mängel beim Hunde- oder Tierkauf
  • Haftung als Hunde- oder Tierhalter
  • Haftung als Tieraufseher
  • Haftung als Ausbilder
  • Haftung als ehrenamtlicher Helfer
  • Tier- und Hundehaltung
  • Tiere im Mietverhältnis
  • Rechtsfragen bei der Hundeausbildung
  • Probleme bei der Ausbildung mit Tieren
  • Hundehalte-Verordnungen
  • Streitigkeiten wegen sog. "Kampfhunde"
  • Bußgeldverfahren
  • Hundesteuer


Die hier in Betracht kommenden Themen und Beratungsfelder sind vielfältig. Zu einzelnen Themen bieten wir <hier> weitere Informationen an. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach nach, am einfachsten über unser Kontaktformular.