Rechtfrisch.de - Newsletter Februar 2009
Neues aus der Bürogemeinschaft der Kanzlei Schäfer und Zehfuß

Guten Tag!
Ich begrüße Sie zu unserem heutigen Newsletter und freue mich, Ihnen wieder Neuigkeiten unserer Website www.rechtfrisch.de mitteilen, Sie aber auch über Neuerungen aus Recht und Rechtsprechung informieren zu können. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
1. Neue Hundeverordnung in Hessen
Für Hessen wurden im Dezember 2008 Neuerungen der Hundeverordnung beschlossen. In die Liste der sogenannten "gefährlichen Hunde" wurde die Rasse des Rottweilers aufgenommen, andere Rassen wurden heraus genommen. Auf unserer Website können Sie sich zum Thema "gefährliche Hunde" weiter informieren und auch die nötigen Formulare herunterladen, wenn Sie ihren Hund zu einem Wesenstest vorstellen oder die Haltung eines "gefährlichen Hundes" beantragen wollen. <Schauen Sie hier>
2. Urteile zum Mietrecht
In Presse und Fernsehen ist oft zu lesen bzw. zu hören, dass der Bundesgerichtshof mal die Rechte der Mieter, mal die Rechte der Vermieter gestärkt hat. Die neuesten, wichtigeren Urteile nehmen wir regelmäßig auf unserer Website auf. Sie können Sie <hier nachlesen>. Falls Sie ein Urteil vermissen, teilen Sie uns dies bitte <hier mit>, damit wir es recherchieren können. Wenn Sie die Website des BGH direkt besuchen möchten, finden Sie diese <hier>.
Was aber ist das Besondere an Urteilen des BGH? Er ist das höchste deutsche Gericht, das im Instanzenzug für die Beurteilung konkreter Rechtsverhältnisse zuständig ist. Seine Entscheidungen sind für alle anderen Gerichte bindend. Dennoch sollte man nicht alle seine Entscheidungen blind und 1 : 1 auf einen ähnlichen Fall übertragen. Oft hat der BGH Einzelfallentscheidungen getroffen, also keinen Grundsatz festgelegt, andere Male sind Unterschiede im Detail feststellbar, so dass Ihr Fall möglicherweise anders zu beurteilen ist. Wir empfehlen daher, sich in jedem Fall anwaltlich beraten zu lassen. Gerade im Mietrecht ist die Rechtslage selten überschaubar. Wir beraten Sie gerne auch zu diesem Thema.

3. Anwaltliches Archiv
Soweit wir hier Urteile und Informationen veröffentlichen, verschieben wir diese in unser <Online-Archiv>, sobald sie an Aktualität verlieren. Aber dieses Archiv ist begrenzt. Sollte es zu groß und zu unübersichtlich werden, werden wir Einträge entfernen.
Wie aber verhält es sich mit unseren Mandatsakten? Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Handakten für die Dauer von 5 Jahren ab dem Mandatsende aufzubewahren, Buchhaltungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können wir diese Unterlagen vernichten. Innerhalb dieses Zeiraumes können wir Ihnen daher aus "Ihrer" Akte Unterlagen herausgeben oder Kopien anfertigen.Urteile, Vollstreckungsbescheide und Urkunden nehmen wir selbstverständlich von der Vernichtung aus.
4. Arbeitsrecht - Verdachtskündigung
Der Fall einer Berliner Kassiererin ("Emmely") macht Schlagzeilen. Ihr wurde nach 31jähriger Betriebszugehörigkeit wegen des Verdachts einer Unterschlagung mit einem Schaden in Höhe von 1,30 Euro fristlos gekündigt. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung. Wir haben die Pressemeldung des Landesarbeitsgerichtes Berlin für Sie bereits auf unserer Website eingestellt. <Hier können Sie sie nachlesen>
Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung sind hoch und für Arbeitgeber oft problematisch, Arbeitnehmer haben es schwer sich dagegen wirksam zu verteidigen. Sie ist unter Juristen ein höchst umstrittenes arbeitsrechtliches Instrument. Haben Sie Probleme damit? Wir beraten Sie gerne.
5. Für das Alter vorsorgen - Vorsorgeverfügungen
Jeden von uns trifft es, wir werden alle älter. Mit dem Alter stellen sich Schwierigkeiten ein, die Notwendigkeiten des täglichen Lebens selbst regeln zu können. Der Mensch wird oft, möglicherweise auch krankheitsbedingt pflegebedürftig. Manche benötigen einen Betreuer und wünschen keine fremde Person, die dann Zugang zu vielen ganz privaten Dingen hat. Es kann auch der Fall eintreten, das man auch in jungen Lebensjahren durch einen Unfall oder eine Erkrankung so schwer erkrankt ist, dass man nur noch mit "Maschinen" am Leben erhalten werden kann. Für Viele ist dies eine unerträgliche Vorstellung. Für diese Situation vorzusorgen ist Sinn und Zweck von Vorsorgeverfügungen (Vollmacht, Patiententestament, Betreuungsverfügung).
Die Rechtslage ist aber insofern unklar, als dass die Verbindlichkeit solcher Verfügungen noch nicht abschließend gesetzlich geregelt ist. Der Gesetzgeber ist noch am überlegen. Es wird daher auch weiterhin so sein, dass in Zweifelsfällen die zuständigen Gerichte darüber entscheiden werden, welche Vorsorgeverfügung beachtlich ist und welche nicht. Die Kriterien, nach denen Gerichte entscheiden, sind vielfältig. Zentrale Übelegung wird jedoch immer sein, was der wirkliche Wille desjenigen ist, über dessen Schicksal entschieden werden muss, der sich jetzt aber nicht mehr äußern kann.
Für diese Situation können wir die Verwendung von individuellen, also auf den jeweiligen Erklärenden abgestimmte Vorsorgeverfügungen nur dringend empfehlen und von der Verwendung von Formularen, in denen womöglich nur Antworten angekreuzt werden müssen, ernsthaft abraten. Nur durch individuelle Erklärungen kann man dem Gericht die Gewissheit vermitteln, dass man sich tatsächlich und intensiv mit dem Inhalt und den Folgen seiner Erklärung auseinandergesetzt hat - und nur solche Erklärungen können auch als verbindlich anerkannt werden.
Wir helfen Ihnen gerne und entwickeln mit Ihnen gemeinsam Ihre Vorsorgeerklärung. Wir meinen, dass man auch in Lebenslagen, in denen man nicht mehr aktiv am Leben teilnehmen kann, Anspruch darauf hat, nach seinem Willen leben zu dürfen. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, wir haben dafür die Erfahrung!
Falls Sie frühere Newsletter nachlesen wollen, können Sie in unserem Archiv stöbern, das Sie <hier finden
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt
Michael Schäfer
Kanzlei Schäfer und Zehfuß


