Fachgebiete
Verliebt - Verlobt - Verheiratet ...

.... so lautet meist das Verlaufsmotto vieler Beziehungen. Allerdings muss es heute ergänzt werden mit dem Zusatz .... und dann geschieden!
Etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Wir haben es uns zum Ziel gemacht den Menschen anwaltlich zur Seite zu stehen, die eine Partnerschaft eingehen wollen, die mit ihren Partnern, wozu ihre Kinder zählen, Probleme haben und diese mit oder ohne Trennung lösen wollen, oder die eine Scheidung nicht mehr vermeiden können. Bei allen daraus entstehenden Problemen werden wir Ihnen engagiert und professionell zur Seite stehen und Ihnen den nötigen Rückhalt geben.

Sie sind als Fußgänger, Zweiradfahrer oder Autofahrer an einem Verkehrsunfall beteiligt oder haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder gar eine Anklage erhalten, weil man Ihnen falsches Verhalten im Straßenverkehr vorwirft? Sie sind als Taxifahrer oder Taxi-Unternehmer betroffen? Ihr Punktekonto in Flensburg ist hoch, Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr? Sie wurden verletzt, Ihr Fahrzeug beschädigt und müssen sich jetzt mit dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung auseinandersetzen?
Dann helfen wir Ihnen - kompetent, schnell und unkompliziert, ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Wir beraten und betreuen Vereine, Verbände und deren Mitglieder in allen Problemen des Vereins- und Verbandsrechtes. Wir vertreten Sie und Ihre Organisation gerichtlich und außergerichtlich, auch vor Schiedsgerichten und vor über- oder nachgeordneten Verbänden.
Der unterschiedlichsten Arten von Vereinen und Verbänden steht eine stetig wachsende Anzahl von Vorschriften gegenüber, die die im Verband oder Verein verantwortlich handelnden Personen kennen müssen um Haftungsrisiken zu minimieren. Ist es zu einem Haftungsfall, etwa wegen einer falsch durchgeführten Versammlung gekommen, sind die Folgen oft weitreichend.
Wir bieten daher eine umfassende und auch ständige rechtliche Begleitung und Beratung in allen Problembereichen an, die im Vereins- oder Verbandsleben entstehen können, vorsorgend und konfliktbegleitend. Wir begleiten Sie gerne auf Versammlungen oder veranstalten Fortbildungen für Ihre Mitglieder oder Vorstände, z.B. im Rahmen von Vorträgen. Fordern sie uns!

"Pacta sunt servanda" oder zu deutsch "Verträge sind einzuhalten" bedeutet den Grundsatz des Vertragsrechts. Deshalb sollte man genau überlegen, was auf dem Papier steht, auf dem man seine Unterschrift zeichnet oder was man zu Papier bringt, bevor man es von seinem Geschäftspartner unterzeichnen läßt. Oft muss es aber nicht der schriftliche Vertrag sein. Auch eine nur mündliche Übereinkunft kann verbindlich sein und fatale Folgen haben.
Deshalb sollte man sich beraten lassen, bevor man solche Erklärungen abgibt. Die Beratung ist fast immer günstiger, als der Schaden durch eine unbedachte Unterschrift. Fragen Sie - wir beraten Sie dabei gerne!

In deutschen Haushalten leben etwa 22,8 Mio. Haustiere. Jährlich werden etwa 500.000 Hundewelpen geboren, ca. 100.000 Hunde werden importiert. Die Gemeinschaft des Hundes mit dem Menschen wurde dem Hund im Verlaufe seiner Domestikation aufgezwungen - mittlerweile kann er, wie die meisten der anderen Haus- und Nutztiere auch, ohne dem Menschen nicht mehr existieren. Dies begründet die besondere Verantwortung, die wir Menschen gegenüber den Tieren haben. Gesetzliche Regelungen belegen einen Teil dieser Verantwortung.
Rechtsanwalt Michael Schäfer hat sein Hobby jedenfalls teilweise auch zum Gegenstand seiner anwaltlichen Tätigkeit gemacht. Bei rechtlichen Problemen rund um das Tier, insbesondere des Hundes ist er Ihnen gerne behilflich.


