Familienrecht

Rechtsanwalt Michael SchäferRechtsanwalt Michael Schäfer

Das "Recht der Familie" ist ein sehr weitgehender Themenbereich in dem wir uns jedoch aufgrund unsererer teilweise über 20-jährigen Berufserfahrung sicher und zielorientiert bewegen können. Gerade in diesem Bereich kommt es auf die Kenntnis der Rechtsnormen, die Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen, z.B. dem Erbrecht oder dem Sozialrecht, und der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung an, auch Erfahrungen im menschlichen Umgang sind hier überaus wichtig.

 

Uns sind keine Probleme fremd. Wir wissen um die Persönlichkeit und Vertraulichkeit der in diesem Bereich bestehenden Konflikte und der davon ausgehenden Belastungen. Wir nehmen uns im persönlichen Gespräch Zeit für Sie! Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach fairen und angemessenen Lösungen. Wir, die Anwälte, bündeln unsere Kompetenz und besprechen Ihre Probleme oft gemeinsam oder suchen in Fachdiskussionen nach der besten rechtlichen Lösung. 

Wir beraten und bearbeiten für Sie zum Beispiel:

  • Ehe- und Partnerschaftvereinbarungen
  • Ehescheidung
  • Eheaufhebung
  • Trennungsjahr
  • Taschengeld und Haushaltsgeld
  • Sorgerechtsangelegenheiten
  • Umgangsrechtsprobleme
  • Unterhaltsberechnungen - ehelich und nachehelich
  • Kindesunterhalt und Erwachsenenunterhalt
  • Trennungsregelungen und -vereinbarungen
  • Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Vermögensauseinandersetzung während und nach der Ehe
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensregelungen
  • Hausratsregelungen
  • Versorgungsausgleich, Altersvorsorge
  • Vorsorgeverfügungen (Patiententestament und Vollmachten)
  • erbrechtliche Fragestellungen (Testamente, Erbverträge u.a.)

Fragen Sie nach, wenn Sie Zweifel haben oder "Ihr" Problem hier nicht gefudnen haben. Wenn Sie wollen direkt über unser Kontaktformular.