Unsere Philosophie

Wir wollen unseren Mandanten mit rechtlichem Rat und Unterstützung in allen Lebenslagen zur Seite stehen. Stets rechtfrisch und professionell.
Im Vordergrund steht für uns dabei, unsere Mandanten durch vorbeugende und vorausschauende Rechtsberatung frühzeitig auf etwaige Problematiken hinzuweisen und individuell machbare Lösungswege aufzuzeigen. Rechtzeitige Beratung kann in vielen Fällen ein späteres, kostenintensives, Gerichtsverfahren vermeiden.
Wir nehmen uns Zeit und kennen keine "5-Minuten-Beratungen". Geduld und Einfühlungsvermögen sind uns wichtig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns selbstverständlich.
Wir sind uns bewußt, dass Gerechtigkeit nicht in erster Linie bei den Gerichten zu erhalten ist. Richter legen Gesetze aus, nicht mehr aber auch nicht weniger. Dabei fließen eine Vielzahl von Überlegungen in diese richterliche Gesetzesauslegung ein. Es ist unser Ziel, als Rechtsanwälte auf diese richterliche Tätigkeit im Rahmen der uns erteilten Aufträge und ausschließlich im Interesse des Mandanten Einfluß zu nehmen und diese richterliche Tätigkeit für den Mandanten mitzugestalten.
§ 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte

(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.


