Rechtfrisch.de - Newsletter April 2009

Neues aus der Bürogemeinschaft der Kanzlei Schäfer und Zehfuß

Bunte Eier, groß und klein,
wollen in das Körbchen rein.
Doch der Hase lässt´s nicht zu,
versteckt sie alle gut - im Nu.
Drum halte Ohr und Auge offen,
so kann man dann auf viele Eier hoffen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein frohes Osterfest

und schöne Feiertage!

Ihr Team aus der Kanzlei Rechtfrisch

Guten Tag!


Wir freuen uns, Ihnen heute unseren neuen Newsletter vorstellen zu können und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle für die Resonanz, die wir auf die vergangenen Nachrichten von Ihnen erhalten haben. Wir hoffen, Ihre jeweiligen Anfragen ausreichend beantwortet zu haben. Ihre Ideen wollen wir mit umsetzen. Wir freuen uns, wenn Sie sich auf unserer Website www.rechtfrisch.de umsehen.

 

 

Was gibt es Neues?

 

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll bereits seit langer Zeit geändert und den Bedürfnissen von Bauherren, Architekten und Ingenieure angepasst werden. Eine unendliche Geschichte?  Na ja, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat jetzt am 23. März 2009 einen überarbeiteten Entwurf der Rechtsverordnung mit Anlage zur 6. Novelle der HOAI nebst Begründung vorgelegt. Die zu beteiligenden Verbände haben nun bis zum 09. April Gelegenheit dazu Stellungnahmen abzugeben. Es bleibt spannend. Sie können Näheres auf der Webseite  der ARGE Baurecht <hier> unter  Presse nachlesen oder sich auch auf <unserer Website> umsehenRechtsanwalt Michael Schäfer ist übrigens Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im DAV! 

 

Vereinsrecht


Immer wieder kommt es bei Mitgliederversammlungen zu Irritationen, wie bei Abstimmungen die Enthaltungen zu werten sind und wie das Verhalten der Mitglieder zu werten ist, die erst gar nicht an der Abstimmung teilnehmen. Der Bundesgerichtshof hat dies in zwei grundlegenden Entscheidungen bereits in den Jahren 1982 und 1987 eindeutig geklärt. Solange in der Satzung des Vereins nicht ausdrücklich und sehr eindeutig etwas anderes festgelegt worden ist, werden bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nur die Ja- und die Nein-Stimmen gezählt. Enthaltungen oder Nichtabgabe einer Stimme bleiben danach bei der Auszählung unbeachtet.Sie werden nicht mitgezählt.

Wenn Sie dazu mehr wissen und von uns beraten werden möchte, nehmen Sie mit uns <Kontakt> auf. Wir vertreten viele Vereine und deren Mitglieder in Fragen des <Vereinsrechts>.

 

Verkehrsunfall


Nach einem Verkehrsunfall steht einer alleinstehenden und erwerbstätigen Frau Ersatz ihres sogenannten Haushaltsführungsschadens zu. Es war umstritten und durchaus schwierig festzustellen, wie diese Schadensposition zu berechnen ist, was also von der Versicherung des Schädigers gefordert werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dazu nun Klarheit geschaffen und im Leitsatz seiner Entscheidung festgestellt: 

Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren.

Falls es Sie interessiert, wir beraten Sie gerne, das Urteil können Sie <hier nachlesen>. Weiteres zum Verkehrsunfallrecht finden Sie auf unserer <Website>

 Was ist zu tun, nach einem Verkehrsunfall, wenn man selbst verwickelt ist?

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwäle im DAV gibt dazu folgende Empfehlungen:

 

  1. Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  2. Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
  3. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Verkehrsanwalt!
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
  7. Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
  8. Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  9. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt!

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter Rechtfrisch geliefert zu haben. Wenn Sie mehr wissen wollen, sehen Sie sich auch auf www.rechtfrisch.de um oder vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Unsere Kontaktdaten finden Sie <hier>

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rechtsanwalt

Michael Schäfer

www.rechtfrisch.de